1S-LSD Verbot: Bundesrat entscheidet am 26. September
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Am 26. September 2025 steht die Entscheidung über ein mögliches 1S-LSD Verbot im Bundesrat an. Sollte es beschlossen werden, wäre auch diese bisher legale Variante nicht länger im Umlauf.
Warum 1S-LSD auf der Agenda steht
1S-LSD wurde in den letzten Jahren bekannt, weil es im Gegensatz zu vielen anderen LSD-Derivaten noch nicht im NpSG aufgeführt war. Am 13. Mai 2025 hat der Sachverständigenausschuss beim BfArM die Substanz besprochen. Inzwischen liegt ein Referentenentwurf vor – ein Hinweis darauf, dass das Verbot konkret vorbereitet wird.
Folgen eines 1S-LSD Verbots
Wenn der Bundesrat zustimmt, dürfen Händler 1S-LSD-Produkte nicht mehr verkaufen. Viele Shops reagieren bereits jetzt, indem sie Restbestände abverkaufen. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das: weniger legale Optionen, während der Besitz von bereits gekauften Produkten in der Regel nicht strafbar ist.
1S-LSD im Vergleich zu anderen Derivaten
In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland bereits mehrere LSD-Abwandlungen verboten, darunter 1V-LSD, 1D-LSD und 1T-LSD. 1S-LSD war bislang eine legale Alternative. Mit dem 1S-LSD Verbot würde auch diese Variante vom Markt genommen.
Nächste Schritte
Die Entscheidung fällt am 26. September. Sollte das 1S-LSD Verbot beschlossen werden, tritt es üblicherweise wenige Wochen später in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wäre der Handel untersagt, während privater Besitz nach jetzigem Stand nicht verfolgt wird.